Verkaufs-, Liefer – und Zahlungsbedingungen (für Wiederverkäufer)

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Anderslautende Vereinbarungen oder entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers sind nur dann bindend, wenn Sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Nebenabreden, insbesondere solche mit unseren Außendienst-Mitarbeitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Die von uns gelieferte Ware ist ausschließlich zum Weiterverkauf an Endverbraucher bestimmt. Eine Veräußerung an Wiederverkäufer ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung statthaft. Diese Vereinbarung erkennt der Käufer bei Auftragserteilung ausdrücklich an. Im Falle einer Zuwiderhandlung behalten wir uns eine Neuordnung der Geschäftsverbindung vor.
  3. Wir beliefern Einzelhändler, die folgende Voraussetzungen erfüllen:Zu ortsüblichen Zeiten geöffnetes Ladengeschäft mit einer entsprechend breiten Sortierung, die von uns als Maßstab für die Beurteilung eines Fachhändlers angesehen wird. Schaufensterauslagen, in denen ganzjährig Modellbauartikel aus unserem Sortiment gezeigt werden. Während der üblichen Geschäftszeiten durch den Konsumenten nutzbare Fachberatung.
  1. Stellt sich heraus, dass ein Einzelhändler die unter Ziff. 3 aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt, so behalten wir uns vor, keine weiteren Lieferungen an den Händler auszuführen. Lieferungen aus bereits verbindlichen Bestellungen bleiben davon unberührt.
  2. Unsere Ware erfordert aufgrund der technischen Komplexität eine ausführliche Fachberatung. Diese ist beim Verkauf über Internet-Auktionshäuser (ebay etc.) nicht gegeben. Eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser ist daher nur in Ausnahmefällen mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung statthaft. Diese Vereinbarung erkennt der Käufer bei Auftragserteilung ausdrücklich an. Im Falle einer Zuwiderhandlung behalten wir uns die Einstellung der Lieferbeziehung vor.
  3. Einzelhändler, die ihre Verkäufe zu einem wesentlichen Teil auf Versandbasis tätigen, können von uns im Hinblick auf die dann fehlende persönliche Fachberatung, die wir im Interesse des Endverbrauchers beim Verkauf unserer Produkte voraussetzen müssen, nicht beliefert werden.

II. Angebot und Auftragsannahme ( auch bei Reparaturen)

  1. Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen ausgearbeitet, sind jedoch hinsichtlich Preis und Lieferumfang zunächst unverbindlich.
  2. Die Annahme von mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Aufträgen erfolgt stets unter dem Gesichtspunkt der Kreditwürdigkeit des Käufers. Sollten uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, die diese Kreditwürdigkeit in Frage stellen, berechtigt uns dies, entweder Sicherstellung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Änderungen an unseren Erzeugnissen, die der Verbesserung dienen, oder die durch technischen Fortschritt bedingt sind, bleiben vorbehalten. Der Käufer ist deshalb nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die bereits erhaltene Lieferung zurückzuschicken oder Ersatzlieferung in der ursprünglichen Form zu verlangen.

III. Lieferung

  1. Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit angegeben. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten oder Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllen hat. Ereignisse höherer Gewalt und alle Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, um eine termingemäße Leistung zu ermöglichen, berechtigen uns zur Inanspruchnahme einer angemessenen Liefernachfrist bzw. zum Rücktritt vom Liefervertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.
  2. Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird. Fehl- oder Falschlieferungen sind innerhalb 8 Tagen nach Warenerhalt vom Käufer schriftlich zu reklamieren.
  3. Rücksendungen dürfen nur nach vorheriger Übereinkunft erfolgen. Deren Bearbeitung ist nur möglich, wenn Lieferschein- und Rechnungsnummer und Datum im Begleitschreiben angegeben werden.

IV. Versand und Risiko – Übergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk.
  2. Für alle Lieferungen geht bei Verlassen unseres Werkes die Gefahr auf den Käufer über. Wir schließen auf Rechnung des Käufers eine Transportversicherung ab.
  3. Der jeweilige Importeur ist für die Einhaltung von nationalem Recht und Regelungen in Anleitungen und Produktbeschreibungen verantwortlich und aufgefordert, diese gegebenenfalls zu ergänzen.

V. Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich in EUR, freibleibend ab Bretten und ausschließlich Verpackung. Gibt der Besteller keine besonderen Anweisungen, liefern wir auf seine Kosten eine taugliche Verpackung.
  2. Wir liefern zu den am Tage der Auftragserteilung gültigen Preisen. Liegen zwischen Auftragserteilung und Lieferung mehr als 4 Monate, so gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.

VI. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Vorstehender Kassenskonto wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos ausgeglichen sind. Anderslautende Zahlungsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt wurden. Diese Bestätigung gilt automatisch nur für den jeweils laufenden Auftrag bzw. Verhandlungsgegenstand.
  1. Zahlung mit Wechsel oder Scheck bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sie werden auch dann nur zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, für laufende Rechnungen Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
  1. Wird uns bekannt, dass Wechsel des Käufers protestiert, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet werden oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eintritt, so können wir auch noch nicht fällige Forderungen und solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben worden ist, sofort geltend machen. In diesen Fällen und im Fall, dass eine fällige Rechnung aus der Geschäftsverbindung trotz Mahnung nicht bezahlt ist, können zukünftige Lieferungen davon abhängig gemacht werden, dass der Käufer Vorauszahlung leistet oder Sicherheit erbringt.
  2. Von der Skontierung ausgenommen sind Rechnungen über Kataloge, Reparaturen und bereits im Angebot als nicht skontierfähig bezeichnete Lieferungen und Leistungen.
  3. Die Aufrechnung von Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur statthaft, wenn die behaupteten Gegenansprüche des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Kürzungen an Rechnungen dürfen erst nach Vorliegen unserer Gutschrift durchgeführt werden. Unberechtigte Kürzungen, gleich welcher Art, werden von uns zurückgefordert.
  1. Unsere Preise sind Nettopreise. Die in den Preislisten genannten Verkaufspreise sind unverbindlich empfohlene Richtpreise inkl. deutscher Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Die Rechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich reklamiert wird.
  2. Sofern wir an Endverbraucher liefern, erfolgt die Berechnung zu den von uns empfohlenen Brutto-Preisen plus Versandspesen. Zahlung in diesen Fällen ausschließlich per Nachnahme oder Kreditkarte (Master oder Visa).

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt unsere im Sortiment bzw. Lager des Käufers befindliche Ware unser Eigentum.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen, vorausgesetzt, der Weiterverkauf erfolgt wiederum unter Eigentumsvorbehalt oder gegen sofortige vollständige Bezahlung. Zur anderweitigen Verfügung, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt. Im Falle des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware tritt uns der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Endbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  1. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware auszusondern und an uns herauszugeben.
  2. Ware, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, und die an uns zur Aufrechnung unserer Forderungen zur Gutschrift zurückgeht, wird zunächst auf ihren tatsächlichen Wert hin überprüft. Wir sind berechtigt, entsprechende Abschläge und Bearbeitungsgebühren in Abzug zu bringen.

VIII. Mängelhaftung / Haftung für Schäden

  1. Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Garantien werden nur gewährt, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Käufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, jedoch nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrtlässigkeit, einschließlich die unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Soweit dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. 4 auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorherigen Bestimmungen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  8. Gewährleistungsrechte und Garantieaussagen erlöschen, wenn der Liefergegenstand nach Lieferung vom Käufer oder von dritter Seite verändert wurde oder wenn die Behandlungsvorschriften nicht eingehalten werden.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand ist für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis – auch für Wechsel und Schecksachen – Bretten oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Käufers. Erfüllungsort ist Bretten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Sofern die Vereinbarungen I bis IX Regelungen enthalten, denen gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, so gelten automatisch diese als vereinbart. Die anderen Regelungen bleiben davon unberührt.

MULTIPLEX Modellsport GmbH & Co. KG
Westliche Gewerbestr. 1 – D-75015 Bretten

Stand Januar 2016